Samstag, Januar 05, 2008

Gerechtigkeit vs. Schnüffel-Moni

Endlich hat es der BGH bestätigt:
Der Generalverdacht gegen die halbe linke Szene Deutschlands (mit besonderem Focus auf Hamburg und Rostock) und die daraus resultierenden Durchsuchungen und Schnüffel-Aktionen waren nicht nur überzogen sondern rechtswidrig. Spiegel und Financial Times berichten darüber detailliert, aber selbst die FAZ sieht das ein - auch wenn die Frankfurter die zahlreichen Verstöße gegen Datenschutz und Unversehrtheit des Hauses von Privatpersonen hinten runter fallen lässt. Außerdem bleibt weiterhin im Dunkeln, ob die Polizei überhaupt irgendwo auch nur irgendetwas gefunden hat, dass auf die Brandanschläge hinweist. Die waren schließlich das Moment, an dem Generalbundesanwältin Monika Harms ihre Ermittlungen gerechtfertigt hat. Oder ob bei der Bespitzelung nichts weiter herausgekommen ist als ein Haufen Einblicke, die den Staat nichts angehen? Außerdem: Lernt Monika Harms aus dieser Klatsche, oder wird sie auch beim nächsten Mal alles verwanzen, dessen Türen sich irgendwie aufbrechen lassen? Selbst die Redaktionspost der Mopo wurde über Wochen gefilzt, die Polizei hatte sich dazu im Postamt am Kaltenkirchener Platz breit gemacht. Das erinnerte schon sehr an die Stasi und ihren Umgang mit der Post an die und von der West-Verwandschaft...

Hoffen wir mal, dass Ulrich Karpen recht behält mit seiner Einschätzung, die er hier den Tagesthemen mitteilt.

Und, kleines persönliches By-the-way: Durch die Razzia und die sich anschließende Demostration blieb wahrscheinlich mein Konzert des Jahres noch mehr im Kopf, als es das schon anders geblieben wäre!

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1 Comments:

Anonymous blogsgesang said...

Die Feststellung der Rechtswidrigkeit ist das eine, Schlussfolgerungen daraus das andere. Die aber sind nicht zu erwarten. Daher ist Entwarnung nicht angebracht. Mehr:

http://www.blogsgesang.de/2008/01/05/eher-rechts-als-recht-bundesanwaltschaft-auf-abwegen/

6:20 PM  

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